Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge auf Personalvermittlung, Bewerber-, Interview-, Verkaufs- sowie Fach- und Führungskräftetraining zwischen C. Stelzhammer GmbH und dem jeweiligen Auftraggeber. Wenn die Bedingungen des Auftraggebers denen von C. Stelzhammer GmbH widersprechen, so haben die von C. Stelzhammer GmbH Vorrang, sofern C. Stelzhammer GmbH diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Der Vertrag auf Personalvermittlung, Bewerber-, Interview-, Verkaufs- sowie Fach- und Führungskräftetraining zwischen C. Stelzhammer GmbH und dem Auftraggeber kommt mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung zustande. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung der Auftragsbestätigung als E-Mail gewahrt. Die vorliegenden AGB sind durch den Auftraggeber zu unterzeichnen.
Grundlage einer erfolgreichen Vermittlung von geeigneten Kandidaten ist immer eine exakte Bedürfniserfassung beim Auftraggeber. Hier soll das zukünftige Arbeitsumfeld und die Herausforderungen an den Kandidaten genau erfasst werden. Die Vermittlung erfolgt, wenn der geeignete Kandidat den gestellten Anforderungen des Auftraggebers entspricht. Die Kandidaten werden innerhalb der Einarbeitungsphase und in den ersten sechs Monaten optimal unterstützt, um eine nachhaltige Integration im Unternehmen sicher zu stellen.
Ausgewählte Kandidaten erhalten ein individuelles Entwicklungstraining auf Basis ihrer Persönlichkeit. Sie lernen dabei ihre Stärken und Fähigkeiten kennen. Die Kandidaten werden gezielt auf die mögliche neue Stelle vorbereitet. Sie sind in der Lage sich optimal zu präsentieren und sollen dem Unternehmen langfristigen und nachhaltigen Wert schaffen. Das Dossier wird optimal aufbereitet. Der Lebenslauf wird ggf. neu strukturiert, das Motivationsschreiben individuell erstellt und die Zeugnisse in eine geeignete Form gebracht. Dem Kandidaten werden laufend passende Stellen angeboten.
Interessierten Unternehmen werden spezielle Interviewtrainings für Personalfachleute und Führungskräfte angeboten. Hier lernen sie auf Basis eines strukturierten Interviews die Fähigkeiten und Stärken der Kandidaten mit hoher Sicherheit zu erkennen. Es werden verschiedene ganzheitliche Methoden zum Einsatz gebracht welche schnell erlern- und einsetzbar sind.
Die Verkaufstrainings werden für Unternehmen und Einzelpersonen angeboten. Es sind meist individuelle Trainingseinheiten welche auf der Persönlichkeit des Verkaufsmitarbeiters beruhen. Die Mitarbeiter erlernen innerhalb kürzester Zeit ihre eigenen Stärken im Verkaufsumfeld kennen und können sich und ihre Produkte authentisch und überzeugend anbieten.
Die C. Stelzhammer GmbH bietet Trainings und Seminare zur Personalentwicklung für Fach- und Führungskräfte an. Diese werden in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber konzipiert und durchgeführt
Die C. Stelzhammer GmbH bietet seinen Kunden eine Werbeplattform auf www.berufspodcast.com. Eine Standardaufnahme mit den Fragen der C. Stelzhammer GmbH stehen den Kunden für Werbezwecke zur Verfügung. Weiters besteht die Möglichkeit auch eigene Unternehmenspodcasts zu erstellen. Hier entscheidet der Kunde über die Fragen und den Rahmen des Podcasts. Die sorgfältige Bearbeitung wird von der C. Stelzhammer GmbH sichergestellt.
C. Stelzhammer GmbH garantiert dem Kandidaten Diskretion. In jedem Fall werden Bewerbungsunterlagen und Informationen nur mit Einwilligung des Kandidaten weitergegeben. Die Bewerbungsunterlagen sind vom Kunden absolut vertraulich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, erst nach Rücksprache mit C. Stelzhammer GmbH, Kontakt mit den Kandidaten aufzunehmen. Bei Nichtgebrauch sind die Dossiers an C. Stelzhammer GmbH zu retournieren oder zu vernichten. Die Unterlagen dürfen nicht ohne Zustimmung des Kandidaten und C. Stelzhammer GmbH Dritten überlassen werden. Referenzen dürfen nicht ohne Einwilligung des Kandidaten eingeholt werden.
C. Stelzhammer GmbH ist im Besitze der Bewilligung zu privaten Arbeitsvermittlung für die ganze Schweiz. C. Stelzhammer GmbH verpflichtet sich, die nötige Diskretion zu wahren und garantiert dem Kunden für die Dauer von fünf Jahren nach Abschluss eines Vertrages über Arbeitsleistung mit einem durch C. Stelzhammer GmbH vorgeschlagenen Bewerber, Mitarbeiter des Kunden sowie diesem erfolgreich vermittelte Kandidaten nicht aktiv abzuwerben. C. Stelzhammer GmbH kann im Interesse des Kunden, die Bonität von Kandidaten überprüfen.
Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen verbleiben im Eigentum von C. Stelzhammer GmbH. Vorbehalten sind diejenigen Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten, mit welchem der Kunde einen Vertrag über Arbeitsleistung abschliesst. Wird ein vorgeschlagener Kandidat abgelehnt und mit demselben innerhalb von zwölf Monaten nach der letzten Zustellung der Unterlagen ein Vertrag über Arbeitsleistung abgeschlossen, so ist eine Entschädigung gemäss Ziffer VII (Honorar) geschuldet, unabhängig von den Gründen, die zum Vertragsabschluss geführt haben, insbesondere auch, wenn sich der von C. Stelzhammer GmbH vorgeschlagene Kandidat später beim Kunden spontan vorgestellt hat oder dem Kunden von Dritten empfohlen wurde.
Die durch die C. Stelzhammer GmbH erbrachten Dienstleistungen ersetzen in keinem Fall die eingehende Prüfung des Kandidaten durch den Auftraggeber. C. Stelzhammer GmbH haftet nicht für die vom Kandidaten selbst getroffenen Aussagen bzw. vorgelegten Unterlagen hinsichtlich Wahrheitsgehalts zum Gesundheitszustand, Konkurrenzverbot, sowie auf die Ausführung von Arbeiten, welche ihm in seiner neuen Tätigkeit anvertraut werden. Ebenso wird nicht für die Richtigkeit von Zeugnissen, Referenz- und Bonitätsauskünften gehaftet. Ersatzansprüche, die auf schädigende Handlungen des Kandidaten zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Sämtliche Regelungen arbeitsrechtlicher Natur obliegen dem Auftraggeber bzw. werden zwischen Auftraggeber und dem vermittelten Kandidaten arbeitsvertraglich vereinbart. Für aus dem Arbeitsvertrag resultierende Rechtsfolgen zwischen Auftraggeber und vermitteltem Kandidaten übernimmt die C. Stelzhammer GmbH daher keine Haftung.
Die C. Stelzhammer GmbH setzt alles daran, dass ihre Dienstleistungen höchsten Qualitätsansprüchen genügen. Generell ist eine sechsmonatige Begleitung mit Coaching und Training vorgesehen. Hiermit sollte eine nachhaltige Integration der Kandidaten gewährleistet werden. Für den Fall, dass die vermittelte Persönlichkeit den Arbeitgeber innerhalb von 6 Monaten verlässt, ist der Restbetrag nicht mehr zu bezahlen.
Fachkräfte: 24'000.- CHF
Führungskräfte: 36'000.- CHF
Geschäftsleitungsmitglieder: 48'000.- CHF
Akontozahlung bei Auftragserteilung in der Höhe von einem Drittel der Gesamtsumme. Sollten in der Zwischenzeit über andere Kanäle geeignete Kandidaten gefunden werden, fallen nur die bis dahin in Rechnung gestellten Beträge an. In jedem Fall ist die erste Rate nicht erstattungsfähig.
Das zweite Drittel wird erst nach der Vertragsunterzeichnung der Kandidaten verrechnet.
Die Schlussrate wird nach 6 Monaten, und nur nach erfolgreicher Integration ins Unternehmen, verrechnet.
Nebenauslagen
Die Kosten für Inserate und die Beauftragung externer Informationsservices belasten wir dem Arbeitgeber zu den Selbstkosten und werden nach Faktura‐Eingang bei uns, in Rechnung gestellt. Sämtliche Nebenkosten verstehen sich exkl. MWST.
Bewerbungstraining: 320.- CHF pro Stunde
Stärkenprofil: 560.- CHF inkl. 1 Stunde individuelle Beratung
Biometrisches Assessment: 2’800.- CHF
Seminarpauschale: 3‘600.- CHF / Tag
Verkäuferbegleitung 1‘650.- CHF / Tag
Stundensatz: 450.- CHF
Spesen: nach Aufwand
Fahrtspesen: 0.80 CHF pro km
Personal Branding: 960.- CHF
Start-up: 1‘600.- CHF
Business: 2’900.- CHF
Die Aufnahmen (berufspodcast.com) können frei und dauerhaft genutzt werden.
Das Vermittlungshonorar wird bei erfolgter Unterzeichnung des Anstellungsvertrages fällig, und ist dann innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Fakturen für Aufwandsentschädigungen, Inserate, Reise- und andere Spesen werden bei Erhalt der Rechnung fällig. Die Zahlungsfrist ab Fälligkeit beträgt 10 Tage. Honorare für Trainings sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
Als Gerichtsstand gilt Zürich als vereinbart. C. Stelzhammer GmbH behält sich das Recht vor, den zuständigen Gerichten des Domizils oder Firmensitzes des Kunden die Angelegenheit vorzutragen. Anwendbar ist schweizerisches Recht.